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   FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 49/10   

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https://dejure.org/2012,7508
FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 49/10 (https://dejure.org/2012,7508)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.02.2012 - 9 K 49/10 (https://dejure.org/2012,7508)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 9 K 49/10 (https://dejure.org/2012,7508)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kindergeld: Ausbildungswilligkeit trotz Nichtannahme eines angebotenen Studienplatzes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c EStG; § 62 Abs. 1 EStG
    Kindergeldfestsetzung für ein sich um einen Studienplatz bewerbendes Kind

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld: Ausbildungswilligkeit trotz Nichtannahme des Studienplatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kindergeldfestsetzung für ein sich um einen Studienplatz bewerbendes Kind

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kindergeld verpflichtet nicht zur Annahme eines Ausbildungsplatzes

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Kinder
    Berücksichtigung von Kindern
    Volljährige Kinder
    Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c EStG
    Allgemeines

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1279
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 21.10.2010 - III R 74/09

    Keine rückwirkende Aufhebung einer bestandskräftigen Kindergeldfestsetzung bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 49/10
    (1) Nach der Rechtsprechung des BFH ist ein Kind auch dann als ausbildungsplatzsuchend im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG anzusehen, wenn ihm ein Ausbildungsplatz bereits zugesagt wurde, es diesen aber aus schul-, studien- oder betriebsorganisatorischen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten kann (BFH, Urteile vom 15. September 2005 - III R 67/04, BStBl. II 2006, 305; vom 21. Oktober 2010 - III R 74/09, BFH/NV 2011, 250).

    Nichts anderes lässt sich entgegen der Auffassung der Beklagten aus der vorgenannten BFH-Rechtsprechung (BFH in BStBl. II 2006, 305; BFH/NV 2011, 250) ableiten.

  • BFH, 15.09.2005 - III R 67/04

    Keine Berücksichtigung als Kind für die Dauer seiner Vollzeiterwerbstätigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 49/10
    (1) Nach der Rechtsprechung des BFH ist ein Kind auch dann als ausbildungsplatzsuchend im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG anzusehen, wenn ihm ein Ausbildungsplatz bereits zugesagt wurde, es diesen aber aus schul-, studien- oder betriebsorganisatorischen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten kann (BFH, Urteile vom 15. September 2005 - III R 67/04, BStBl. II 2006, 305; vom 21. Oktober 2010 - III R 74/09, BFH/NV 2011, 250).

    Nichts anderes lässt sich entgegen der Auffassung der Beklagten aus der vorgenannten BFH-Rechtsprechung (BFH in BStBl. II 2006, 305; BFH/NV 2011, 250) ableiten.

  • BFH, 19.06.2008 - III R 66/05

    Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 49/10
    Um einer missbräuchlichen Inanspruchnahme des Kindergeldes entgegen zu wirken, muss sich die Ausbildungsbereitschaft des Kindes durch belegbare Bemühungen um einen Ausbildungsplatz objektiviert haben (BFH-Urteil vom 19. Juni 2008 - III R 66/05, BStBl. II 2009, 1005, m.w.N.).

    Es liegt auch im Einflussbereich des Kindergeldberechtigten, Vorsorge für die Nachweise der Ausbildungswilligkeit des Kindes zu treffen (BFH-Urteil vom 19. Juni - III R 66/05, BStBl. II 2009, 1005, m.w.N).

  • FG Münster, 01.06.2011 - 11 K 4202/10

    Anspruch eines Vaters eines volljährigen Kindes auf Kindergeld besteht aufgrund

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 49/10
    Das FG Münster hat im Urteil vom 1. Juni 2011 (11 K 4202/10 Kg, EFG 2011, 1633, Rev. eingelegt, Az. des BFH: XI R 38/11 betr. Kindergeldanspruch für Zeiten des bewussten Zuwartens auf den Beginn des Studiums) entschieden, dass für den Fall, dass der späte Ausbildungsbeginn nicht auf fremdbestimmten Gründen beruht, - jedenfalls zunächst - eine hinreichenden Ausbildungswilligkeit fehlt.
  • BFH, 22.09.2011 - III R 30/08

    Bescheinigung über Zeiten der Ausbildungsuche nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a SGB

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 49/10
    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Berücksichtigung eines Kindes gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG, dass sich dieses ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht (vgl. etwa BFH-Urteil vom 22. September 2011 - III R 30/08, BFH/NV 2012, 104 m.w.N.).
  • BFH, 17.06.2010 - III R 34/09

    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 49/10
    Dies gilt nach der jüngeren Rechtsprechung des BFH selbst dann, wenn das Kind in den Monaten, in denen es auf einen Ausbildungsplatz wartet, einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht (BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 - III R 34/09, BStBl. II 2010, 982).
  • BFH, 28.05.2013 - XI R 38/11

    Kindergeldanspruch bei Erwerbstätigkeit des Kindes mit Zuwarten auf den Beginn

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 49/10
    Das FG Münster hat im Urteil vom 1. Juni 2011 (11 K 4202/10 Kg, EFG 2011, 1633, Rev. eingelegt, Az. des BFH: XI R 38/11 betr. Kindergeldanspruch für Zeiten des bewussten Zuwartens auf den Beginn des Studiums) entschieden, dass für den Fall, dass der späte Ausbildungsbeginn nicht auf fremdbestimmten Gründen beruht, - jedenfalls zunächst - eine hinreichenden Ausbildungswilligkeit fehlt.
  • BFH, 26.08.2014 - XI R 14/12

    Kindergeld: Prüfung der Ausbildungswilligkeit eines volljährigen Kindes bei

    Die Entscheidung des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 1279 veröffentlicht.
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