Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 49/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Kindergeld: Ausbildungswilligkeit trotz Nichtannahme eines angebotenen Studienplatzes
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c EStG; § 62 Abs. 1 EStG
Kindergeldfestsetzung für ein sich um einen Studienplatz bewerbendes Kind - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kindergeld: Ausbildungswilligkeit trotz Nichtannahme des Studienplatzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kindergeldfestsetzung für ein sich um einen Studienplatz bewerbendes Kind
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kindergeld verpflichtet nicht zur Annahme eines Ausbildungsplatzes
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Kinder
- Berücksichtigung von Kindern
- Volljährige Kinder
- Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c EStG
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 49/10
- BFH, 26.08.2014 - XI R 14/12
Papierfundstellen
- EFG 2012, 1279
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 21.10.2010 - III R 74/09
Keine rückwirkende Aufhebung einer bestandskräftigen Kindergeldfestsetzung bei …
Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 49/10
(1) Nach der Rechtsprechung des BFH ist ein Kind auch dann als ausbildungsplatzsuchend im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG anzusehen, wenn ihm ein Ausbildungsplatz bereits zugesagt wurde, es diesen aber aus schul-, studien- oder betriebsorganisatorischen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten kann (BFH, Urteile vom 15. September 2005 - III R 67/04, BStBl. II 2006, 305; vom 21. Oktober 2010 - III R 74/09, BFH/NV 2011, 250).Nichts anderes lässt sich entgegen der Auffassung der Beklagten aus der vorgenannten BFH-Rechtsprechung (BFH in BStBl. II 2006, 305; BFH/NV 2011, 250) ableiten.
- BFH, 15.09.2005 - III R 67/04
Keine Berücksichtigung als Kind für die Dauer seiner Vollzeiterwerbstätigkeit
Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 49/10
(1) Nach der Rechtsprechung des BFH ist ein Kind auch dann als ausbildungsplatzsuchend im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG anzusehen, wenn ihm ein Ausbildungsplatz bereits zugesagt wurde, es diesen aber aus schul-, studien- oder betriebsorganisatorischen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten kann (BFH, Urteile vom 15. September 2005 - III R 67/04, BStBl. II 2006, 305;… vom 21. Oktober 2010 - III R 74/09, BFH/NV 2011, 250).Nichts anderes lässt sich entgegen der Auffassung der Beklagten aus der vorgenannten BFH-Rechtsprechung (BFH in BStBl. II 2006, 305;… BFH/NV 2011, 250) ableiten.
- BFH, 19.06.2008 - III R 66/05
Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für …
Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 49/10
Um einer missbräuchlichen Inanspruchnahme des Kindergeldes entgegen zu wirken, muss sich die Ausbildungsbereitschaft des Kindes durch belegbare Bemühungen um einen Ausbildungsplatz objektiviert haben (BFH-Urteil vom 19. Juni 2008 - III R 66/05, BStBl. II 2009, 1005, m.w.N.).Es liegt auch im Einflussbereich des Kindergeldberechtigten, Vorsorge für die Nachweise der Ausbildungswilligkeit des Kindes zu treffen (BFH-Urteil vom 19. Juni - III R 66/05, BStBl. II 2009, 1005, m.w.N).
- FG Münster, 01.06.2011 - 11 K 4202/10
Anspruch eines Vaters eines volljährigen Kindes auf Kindergeld besteht aufgrund …
Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 49/10
Das FG Münster hat im Urteil vom 1. Juni 2011 (11 K 4202/10 Kg, EFG 2011, 1633, Rev. eingelegt, Az. des BFH: XI R 38/11 betr. Kindergeldanspruch für Zeiten des bewussten Zuwartens auf den Beginn des Studiums) entschieden, dass für den Fall, dass der späte Ausbildungsbeginn nicht auf fremdbestimmten Gründen beruht, - jedenfalls zunächst - eine hinreichenden Ausbildungswilligkeit fehlt. - BFH, 22.09.2011 - III R 30/08
Bescheinigung über Zeiten der Ausbildungsuche nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a SGB …
Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 49/10
Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Berücksichtigung eines Kindes gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG, dass sich dieses ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht (vgl. etwa BFH-Urteil vom 22. September 2011 - III R 30/08, BFH/NV 2012, 104 m.w.N.). - BFH, 17.06.2010 - III R 34/09
Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 49/10
Dies gilt nach der jüngeren Rechtsprechung des BFH selbst dann, wenn das Kind in den Monaten, in denen es auf einen Ausbildungsplatz wartet, einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht (BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 - III R 34/09, BStBl. II 2010, 982). - BFH, 28.05.2013 - XI R 38/11
Kindergeldanspruch bei Erwerbstätigkeit des Kindes mit Zuwarten auf den Beginn …
Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 49/10
Das FG Münster hat im Urteil vom 1. Juni 2011 (11 K 4202/10 Kg, EFG 2011, 1633, Rev. eingelegt, Az. des BFH: XI R 38/11 betr. Kindergeldanspruch für Zeiten des bewussten Zuwartens auf den Beginn des Studiums) entschieden, dass für den Fall, dass der späte Ausbildungsbeginn nicht auf fremdbestimmten Gründen beruht, - jedenfalls zunächst - eine hinreichenden Ausbildungswilligkeit fehlt.
- BFH, 26.08.2014 - XI R 14/12
Kindergeld: Prüfung der Ausbildungswilligkeit eines volljährigen Kindes bei …
Die Entscheidung des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 1279 veröffentlicht.